Matthias Prinz

Rechtsanwalt @Prinz Rechtsanwälte

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WORK HISTORY

Jan 1985 — Present

Rechtsanwalt @Prinz Rechtsanwälte

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EDUCATION

N/A

Harvard Law School

Academic Grad Master of Laws, Jurastudium, allgemein

1980

University of Hamburg

Rechtswissenschaften

ABOUT MATTHIAS PRINZ

Nach meinem Jurastudium an der Universität Hamburg war ich Assistent bei Prof. Dr. Hein Kötz, dem Direktor des Max Planck Instituts und späteren Gründer der Bucerius Law School. Anschliessend studierte ich an der Harvard Law School (LL.M.) und wurde nach bestandenem Bar Exam als Rechtsanwalt im Staat New York zugelassen.1985 kehrte ich nach Hamburg zurück, wo ich bei Hein Kötz promovierte und als Rechtsanwalt zugelassen wurde.Meine Karriere als Anwalt begann mit der Verteidigung von Prof. Julius Hackethal in einem aufsehenerregenden Strafverfahren um die Beihilfe zur Selbssttötung einer schwerkranken Frau. Anschließend vertrat ich Karl Lagerfeld als Mandanten gegen BILD, der mich neuen Mandanten wie Prinzessin Caroline von Hannover, Helmut Newton, Claudia Schiffer, Carole Bouquet, Nadia Auermann, u.a. empfahl. Über die Jahre hinweg habe ich mich als führender Medienanwalt Deutschlands etabliert und eine Reihe bedeutender Fälle bis vor den Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geführt. In über Gerichtsverhandlungen habe ich mich persönlich für eine Verbesserung des Schutzes der Persönlichkeitsrechte Betroffener eingesetzt. Ich hatte die Ehre, prominente Staatsoberhäupter wie den König von Schweden, den Fürst von Monaco, den Sultan von Brunei, den Ministerpräsidenten von Albanien, u.a. zu vertreten. Für Prinzessin Caroline führte ich Prozesse, die zu den bekannten „Caroline-Urteilen“ des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte führten. Für die schwedische Prinzessin Madeleine von Schweden gewann ich das höchste, vor deutschen Gerichten für Persönlicheitsrechtsverletzungen zugesprochene Rekordsschmerzensgeld.Große Erfahrung hab ich in der Beratung von Politikern, vom Bundespräsidenten über Bundeskanzler, Bundes und Landesminister, sammeln können. Heute berate ich in erster Linie große international tätige, deutsche Unternehmen wie Porsche und Volkswagen. Ich bin Co-Autor des Standardwerkes „Medienrecht – Die zivilrechtlichen Ansprüche“. Seit 1996 unterrichte ich Medienrecht und Persönlichkeitsschutz an der Freien Universität Berlin und habe zahlreiche Artikel zu diesen Themen veröffentlicht.

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